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ORF Haushaltsabgabe 2024: Alle Informationen zum neuen ORF-Beitrag

durchblicker Redaktion

21.12.2023

4 min

Eine Person hält eine schwarze Fernbedienung in der Hand, während sie auf einem Sofa sitzt. Im Hintergrund ist ein unscharfer Fernseher zu sehen, auf dem eine Person dargestellt ist. Der Raum ist hell und modern eingerichtet, mit einem niedrigen weißen Fernsehschrank.

Foto: Shutterstock

Ab 1. Jänner 2024 müssen alle Hauptwohnsitze die neue Haushaltsabgabe für den ORF bezahlen. Was bedeutet die Umstellung für Sie? Was ist zu tun, wenn man bereits GIS zahlt? Wo kann man sich anmelden, wenn man bisher keine GIS zahlte? Antworten auf diese Fragen sowie zur Höhe des neuen ORF-Beitrags und welche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sein müssen, lesen Sie hier.

Mit 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 in Kraft. Dadurch wird die bisherige GIS-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt. Sie beträgt 15,30€ monatlich – je nach Bundesland können noch Länderabgaben hinzukommen. Neu ist auch: Ob man einen Radio oder Fernseher besitzt oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Jede Adresse (Haushalt) muss bezahlen, an der mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Wer muss den neuen ORF-Beitrag zahlen?

Die neue ORF Haushaltsabgabe ist von allen Haushalten zu zahlen. Auch dann, wenn man keinen Radio oder Fernseher hat. Anders als bei der GIS-Gebühr macht es nun keinen Unterschied mehr, ob man ein Empfangsgerät besitzt oder nicht.

Gut zu wissen: Die ORF Haushaltsabgabe wird ab 1. Jänner 2024 pro Hauptwohnsitz eingehoben. Für Nebenwohnsitze fällt kein ORF-Beitrag (mehr) an.

Ich zahle schon GIS, was muss ich tun?

Sie haben bereits Ihren Radio und/oder Fernseher angemeldet und zahlen GIS? Dann brauchen Sie laut OBS (ORF-Beitrags Service) nichts weiter tun. Ab 1. Jänner 2024 werden Ihre Daten sowie Zahlungsmodalitäten automatisch ins neue System übernommen.

Sie haben noch weitere Fragen zur Haushaltsabgabe? Bitte wenden Sie sich direkt an den ORF Beitrags Service.

Ich zahle aktuell keine GIS, was muss ich tun?

Wer noch nicht bei der GIS gemeldet ist und aktuell keine GIS-Gebühren zahlt, muss sich registrieren. Hier können Sie Ihren Hauptwohnsitz anmelden oder Ihre Daten korrigieren: Registrierung ORF Beitrag.

Gut zu wissen: Sie müssen den ORF-Beitrag ab 1. Jänner 2024 auch dann bezahlen, wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen.

Wie hoch ist die ORF-Haushaltsabgabe in meinem Bundesland?

Die neue Haushaltsabgabe beträgt pro Haushalt 15,30€ monatlich – das entspricht einem jährlichen Betrag von 183,60€.

Je nach Bundesland können unterschiedlich hohe Landesabgaben anfallen. So sind in der Steiermark, im Burgenland, in Kärnten und in Tirol Landesangaben zu entrichten. In diesen Bundesländern sind somit mehr als die monatlichen 15,30€ zu zahlen. In Salzburg, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg hingegen ist keine Länderabgabe fällig:

Diagramm mit dem Titel "ORF-Beitrag und Landesabgaben 2024" zeigt die monatlichen Kosten in verschiedenen österreichischen Bundesländern. Steiermark zahlt insgesamt 20,00 €, gefolgt vom Burgenland und Kärnten mit jeweils 19,90 €, Tirol mit 18,40 €, und die übrigen Bundesländer, inklusive Salzburg, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg, zahlen jeweils 15,30 €. Der ORF Haushaltsabgabe beträgt überall 15,30 €, während die Landesabgabe variiert. Am unteren Rand steht der Text "durchblicker, Quelle: ORF-Beitrags Service GmbH, 20. Dezember 2023".

Wie viel müssen Sie insgesamt in Ihrem Bundesland für die ORF Haushaltsabgabe zahlen? Hier ein Überblick:

  • Steiermark: 20,00€ monatlich

  • Burgenland: 19,90€ monatlich

  • Kärnten: 19,90€ monatlich

  • Tirol: 18,40€ monatlich

  • Salzburg: 15,30€ monatlich

  • Wien: 15,30€ monatlich

  • Niederösterreich: 15,30€ monatlich

  • Oberösterreich: 15,30€ monatlich

  • Vorarlberg: 15,30€ monatlich

Wie kann ich den ORF-Beitrag bezahlen?

Laut ORF-Beitrag Service kann die Haushaltsabgabe mittels Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mittels Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung), per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.

Mit Erlagschein ist der ORF-Beitrag jährlich zu entrichten. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung einrichten, können Sie die Kosten auch über das Jahr verteilen (zweimal oder sechsmal jährlich).

Gut zu wissen: Für bisherige GIS-Zahler:innen ändert sich am gewohnten Zahlungsrhythmus vorerst nichts. Personen, die sich erstmals registrieren, bekommen bereits den Jahresbetrag vorgeschrieben.

Was passiert, wenn ich die Gebühr nicht bezahle?

Wer keine Anmeldung vornimmt und den ORF-Beitrag nicht bezahlt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180€ rechnen.

Wofür gibt es die Haushaltsabgabe?

Mit dem ORF-Beitrag werden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Angebote finanziert. Dazu zählen die vier Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+), die neun Landesstudios, drei österreichweite Radiosender und neun Regional-Radiosender aus den Bundesländern. Auch die TVthek, der Teletext und die Social-Media-Kanäle gehören zum Angebot des ORFs.

Wer ist von der Abgabe befreit?

Personen, die bereits von der GIS-Gebühr befreit sind, bleiben das auch automatisch ab 2024. Gültige Befreiungsbescheide bleiben aufrecht. Es ist kein neuer Antrag notwendig. Allerdings gelten Befreiungen wie bisher nur für maximal fünf Jahre.

Wie bisher können sich bestimmte Gruppen von der ORF Haushaltsabgabe befreien lassen: Dazu gehören zum Beispiel Haushalte mit geringem Einkommen oder Empfänger von Sozialleistungen wie Pensionist:innen, Arbeitslose, Student:innen, Lehrlinge und Empfänger von weiteren öffentlichen Mitteln (z.B. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Mindestsicherung, soziale Bedürftigkeit). Auch Gehörlose oder Menschen mit schwerer Hörbehinderung sind befreit.

Sie möchten herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung des ORF-Beitrags erfüllen? Hier geht’s zum Befreiungs-Rechner.

Gut zu wissen: Nebenwohnsitze sind vom ORF-Beitrag ausgenommen.

Sie haben noch weitere Fragen zur Haushaltsabgabe? Bitte wenden Sie sich direkt an den ORF Beitrags Service.

Wo kann ich 2024 noch Geld einsparen?

An der ORF Haushaltsabgabe führt 2024 kein Weg vorbei – ausgenommen man erfüllt die Voraussetzungen einer Befreiung. Für jene, die schon bisher die Kombiabgabe (Radio + TV) zahlten, wird es sogar günstiger.

Die Ausgaben für die monatliche Haushaltsabgabe lassen sich aber an anderer Stelle wieder hereinholen. Wann haben Sie zuletzt Ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt? Oder Ihre bestehenden Versicherungen überprüft?

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Eine anthropomorphe Fuchsfigur in einem Cowboy-Outfit mit einem breiten blauen Hut, blauem Umhang und einem goldenen Sheriff-Stern auf der Brust trägt einen modernen Smartphone-Halter am Gürtel, auf dem "durchblicker" zu lesen ist. Der Fuchs hat orangefarbenes Fell mit weißen und schwarzen Akzenten und steht aufrecht.
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