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ORF Haushaltsabgabe: Höhe, Befreiung & alle Infos zum ORF-Beitrag

18.06.2026

5 min

Eine Person hält eine schwarze Fernbedienung in der Hand, während sie auf einem Sofa sitzt. Im Hintergrund ist ein unscharfer Fernseher zu sehen, auf dem eine Person dargestellt ist. Der Raum ist hell und modern eingerichtet, mit einem niedrigen weißen Fernsehschrank.

Foto: Shutterstock

Seit 1. Jänner 2024 ersetzt die ORF-Haushaltsabgabe die frühere GIS-Gebühr. Sie beträgt 15,30 € monatlich und ist gesetzlich bis 2029 eingefroren – je nach Bundesland können noch Landesabgaben hinzukommen. Ob man Radio oder Fernseher besitzt, spielt keine Rolle mehr: Jeder Hauptwohnsitz zahlt.

Mit 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 in Kraft. Dadurch wird die bisherige GIS-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt. Sie beträgt 15,30€ monatlich – je nach Bundesland können noch Länderabgaben hinzukommen. Neu ist auch: Ob man einen Radio oder Fernseher besitzt oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Jede Adresse (Haushalt) muss bezahlen, an der mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Wer muss den neuen ORF-Beitrag zahlen?

Die neue ORF Haushaltsabgabe ist von allen Haushalten zu zahlen. Auch dann, wenn man keinen Radio oder Fernseher hat. Anders als bei der GIS-Gebühr macht es nun keinen Unterschied mehr, ob man ein Empfangsgerät besitzt oder nicht.

Gut zu wissen: Die ORF Haushaltsabgabe wird ab 1. Jänner 2024 pro Hauptwohnsitz eingehoben. Für Nebenwohnsitze fällt kein ORF-Beitrag (mehr) an.

Ich zahle schon GIS, was muss ich tun?

Sie haben bereits Ihren Radio und/oder Fernseher angemeldet und zahlen GIS? Dann brauchen Sie laut OBS (ORF-Beitrags Service) nichts weiter tun. Ab 1. Jänner 2024 werden Ihre Daten sowie Zahlungsmodalitäten automatisch ins neue System übernommen.

Sie haben noch weitere Fragen zur Haushaltsabgabe? Bitte wenden Sie sich direkt an den ORF Beitrags Service.

Ich zahle aktuell keine GIS, was muss ich tun?

Wer noch nicht bei der GIS gemeldet ist und aktuell keine GIS-Gebühren zahlt, muss sich registrieren. Hier können Sie Ihren Hauptwohnsitz anmelden oder Ihre Daten korrigieren: Registrierung ORF Beitrag.

Gut zu wissen: Sie müssen den ORF-Beitrag ab 1. Jänner 2024 auch dann bezahlen, wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen.

Wie hoch ist die ORF-Haushaltsabgabe in meinem Bundesland?

Die neue Haushaltsabgabe beträgt pro Haushalt 15,30€ monatlich – das entspricht einem jährlichen Betrag von 183,60€.

Je nach Bundesland können unterschiedlich hohe Landesabgaben anfallen. So sind in der Steiermark, im Burgenland, in Kärnten und in Tirol Landesangaben zu entrichten. In diesen Bundesländern sind somit mehr als die monatlichen 15,30€ zu zahlen. In Salzburg, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg hingegen ist keine Länderabgabe fällig:

Wie viel müssen Sie insgesamt in Ihrem Bundesland für die ORF Haushaltsabgabe zahlen? Hier ein Überblick:

  • Steiermark: 20,00€ monatlich

  • Burgenland: 19,90€ monatlich

  • Kärnten: 19,90€ monatlich

  • Tirol: 18,40€ monatlich

  • Salzburg: 15,30€ monatlich

  • Wien: 15,30€ monatlich

  • Niederösterreich: 15,30€ monatlich

  • Oberösterreich: 15,30€ monatlich

  • Vorarlberg: 15,30€ monatlich

Gut zu wissen: Die Steiermark – aktuell mit 4,70 €/Monat die höchste Landesabgabe – schafft ihren Aufschlag mit 1. Jänner 2027 ab. Steirische Haushalte zahlen dann nur noch die 15,30 € ORF-Beitrag pro Monat.

Was ändert sich beim ORF-Beitrag ab 2027 und 2028

Ab 2027 – Steiermark: Die Steiermark hebt ihre Landesabgabe von 4,70 €/Monat auf. Steirische Haushalte zahlen dann nur noch 15,30 € monatlich.

Ab 2028 – Zahlungsweise: Die freiwillige Teilzahlung per Erlagschein (Zahlschein) endet. Ab 1. Jänner 2028 gibt es nur noch zwei Möglichkeiten:

  1. Sie zahlen den Jahresbetrag von 183,60 € im Jänner auf einmal, oder

  2. Sie erteilen eine SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) und können dann weiterhin in Raten (zwei- oder sechsmal jährlich) zahlen.

Bis Ende 2027 gilt für bisherige GIS-Zahler:innen, die per Erlagschein zahlen, noch eine Übergangsfrist. Für neu Registrierte gilt die neue Regel bereits jetzt.

Wie kann ich den ORF-Beitrag bezahlen?

Laut ORF-Beitrag Service kann die Haushaltsabgabe mittels Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mittels Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung), per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.

Mit Erlagschein ist der ORF-Beitrag jährlich zu entrichten. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung einrichten, können Sie die Kosten auch über das Jahr verteilen (zweimal oder sechsmal jährlich).

Gut zu wissen: Für bisherige GIS-Zahler:innen ändert sich am gewohnten Zahlungsrhythmus vorerst nichts. Personen, die sich erstmals registrieren, bekommen bereits den Jahresbetrag vorgeschrieben.

Achtung: Die freiwillige Teilzahlung per Erlagschein ist nur noch bis Ende 2027 möglich – ab 2028 gilt die neue Regelung (siehe oben).

Was passiert, wenn ich die Gebühr nicht bezahle?

Wer sich nicht anmeldet bzw. die Haushaltsdaten nicht oder falsch meldet, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 €. In der Praxis fallen die verhängten Strafen meist deutlich geringer aus.

Wofür gibt es die Haushaltsabgabe?

Mit dem ORF-Beitrag werden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Angebote finanziert. Dazu zählen die vier Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+), die neun Landesstudios, drei österreichweite Radiosender und neun Regional-Radiosender aus den Bundesländern. Auch die TVthek, der Teletext und die Social-Media-Kanäle gehören zum Angebot des ORFs.

Wer ist von der Abgabe befreit?

Personen, die bereits von der GIS-Gebühr befreit sind, bleiben das auch automatisch ab 2024. Gültige Befreiungsbescheide bleiben aufrecht. Es ist kein neuer Antrag notwendig. Allerdings gelten Befreiungen wie bisher nur für maximal fünf Jahre.

Wie bisher können sich bestimmte Gruppen von der ORF Haushaltsabgabe befreien lassen: Dazu gehören zum Beispiel Haushalte mit geringem Einkommen oder Empfänger von Sozialleistungen wie Pensionist:innen, Arbeitslose, Student:innen, Lehrlinge und Empfänger von weiteren öffentlichen Mitteln (z.B. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Mindestsicherung, soziale Bedürftigkeit). Auch Gehörlose oder Menschen mit schwerer Hörbehinderung sind befreit.

Sie möchten herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung des ORF-Beitrags erfüllen? Hier geht’s zum Befreiungs-Rechner.

Gut zu wissen: Nebenwohnsitze sind vom ORF-Beitrag ausgenommen.

Sie haben noch weitere Fragen zur Haushaltsabgabe? Bitte wenden Sie sich direkt an den ORF Beitrags Service.

Wo kann ich noch Geld einsparen?

An der ORF Haushaltsabgabe führt kein Weg vorbei – ausgenommen man erfüllt die Voraussetzungen einer Befreiung. Für jene, die schon bisher die Kombiabgabe (Radio + TV) zahlten, wird es sogar günstiger.

Die Ausgaben für die monatliche Haushaltsabgabe lassen sich aber an anderer Stelle wieder hereinholen. Wann haben Sie zuletzt Ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt? Oder Ihre bestehenden Versicherungen überprüft?

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Martin Zwickl

Leitung Telekom

Maritin kennt den Telekommunikationsmarkt in- und auswendig und hilft Kund:innen, den besten Tarif für Handy & Internet zu finden. Sein Ziel: Top-Leistung zum fairen Preis – ohne versteckte Kosten und Vertragsfallen.

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