Strafe beim Autofahren: Entfällt die polizeiliche Anhaltepflicht bei diesen Verstößen?
durchblicker Redaktion
14.10.2016
1 min
Foto: shutterstock.com
Die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung könnte es bald einfacher machen Strafen zu kassieren: Fotos aus der Verkehrsüberwachung, wie beispielsweise Radarbilder, könnten dann bei einigen Delikten als Beweis gelten.
Neue StVO-Novelle in Begutachtung
Vergehen wie Handy am Steuer und Autofahren ohne Gurt können bisher nur durch eine polizeiliche Anhaltung bestraft werden. Das könnte sich allerdings bald durch die 28. StVO-Novelle ändern, die bereits in Begutachtung bis spätestens 4. November steht.
Fotos aus Verkehrsüberwachung bald Beweis genug?
Mit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung sollen Fotos aus der Verkehrsüberwachung als Beweis gegen einige Verstöße dienen. Solche Fotos von Radarkontrollen, Section Control und Abstandsmessungen gibt es zwar bereits, jedoch dürfen diese aus datenschutzrechtlichen Gründen bislang nicht geahndet werden.
Entfall der Anhaltepflicht bei sechs Delikten vorgesehen
Insgesamt sechs Vergehen sollen nun anhand des Bildmaterials neben den eigentlich überwachten Übertretungen verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelms und Beförderung zu vieler Personen auf einem Motorrad oder Moped.
Ob die neue Novelle genehmigt wird, wird sich allerdings noch zeigen. Wir halten Sie in unserem Blog weiter auf dem Laufenden und informieren außerdem über weitere wichtige News.
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