Fahrradbruch
Sollte das E-Bike beim ordnungsgemäßen Gebrauch kaputtgehen, so spricht man von einem Fahrradbruch. Grundsätzlich ist es ratsam, in diesem Fall Gewährleistungs- oder Garantieansprüche beim Verkäufer oder dem Hersteller geltend zu machen, denn nur in Ausnahmefällen ist solch ein Schadensfall auch in der E-Bike Versicherung gedeckt.
Die Tarifdetails im Versicherungsvergleich für Elektrofahrräder auf durchblicker.at geben Aufschluss darüber, ob derartig gelagerte Fälle versichert sind oder nicht.
Weiterführende Informationen:
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