Meldung bei der Polizei
Insbesondere in den Fällen von Diebstahl, Raub oder Vandalismus sollten Sie nach Entdecken des Schadens nicht zögern und den Vorfall bei der nächsten Polizeistelle anzeigen. Hierzu nehmen Sie möglichst alle Unterlagen, die über das E-Bike vorhanden sind, mit (Rechnung, Registrierungsnachweis, Rahmennummer etc.). Für die Bearbeitung des Schadens benötigen die Versicherer nämlich die von der Polizei ausgestellte Anzeigebestätigung sowie die Rechnung vom E-Bike Kauf.
Weiterführende Informationen:
- Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung
- Schadenmeldung bei durchblicker
- Wichtige Tipps zur Vorsorge
- Zum E-Bike Versicherungsvergleich
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