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Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung

Im Falle eines Diebstahls kann nach erfolgter Anzeige bei der Polizei und dem Erhalt der Anzeigebestätigung als nächster Schritt die Schadenmeldung bei der Versicherung durchgeführt werden. Dies gilt für Raub und Vandalismus. Handelt es sich um eine andere Schadensart (beispielsweise herbeigeführt durch Naturgewalten) so sollten Sie die Schadenmeldung sofort einreichen.

In der Regel wird eine schriftliche Beschreibung des Schadenherganges verlangt. Anschließend werden Sie darüber informiert, ob ein Gutachten, Fotos oder andere Unterlagen für die Abwicklung benötigt werden.

Wenn Sie den Schaden direkt bei der Versicherung einreichen möchten, wenden Sie sich am besten vorerst an das Service-Telefon Ihres Anbieters, damit man Ihnen Auskunft über die benötigten Unterlagen und die genauen Kontaktdaten vermitteln kann.

Wenn Sie Ihre E-Bike Versicherung bei durchblicker.at abgeschlossen haben, können Sie sich natürlich im Schadenfall auch an uns wenden.

Weiterführende Informationen:

E-Bike-Versicherungsvergleich

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