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Zeitwertregelung

Prinzipiell orientiert sich die Ersatzleistung im Schadenfall nach dem Zeitwert des E-Bikes. Abhängig vom Verwendungszeitraum wird ein bestimmter Prozentsatz vom Neuwert abgezogen. Im ersten Gebrauchsjahr erhält man grundsätzlich den vollen Wert ersetzt. Danach werden jährlich in etwa 10% abgezogen, jedoch ist der Abzug meistens mit insgesamt 50% des Neuwerts begrenzt.

Die Zeitwertregelung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, daher sollte diese im Rechner Elektrofahrrad Versicherung auf durchblicker.at ebenso verglichen werden.

Weiterführende Informationen:

E-Bike-Versicherungsvergleich

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