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Dauerrabatt und Kündigung Eigenheim-Versicherung

Vor der Kündigung einer Eigenheimversicherung sollten Sie klären, ob es dabei zur Rückforderung von Dauerrabatten kommt.

Dies kann dann der Fall sein, wenn der Vertrag vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit (meist 10 Jahre, vereinzelt auch 5, 3 oder 1 Jahr/e) aufgelöst wird. Die ursprüngliche Laufzeit bzw. der vereinbarte Vertragsablauf müssen auf Ihrer Versicherungspolizze angeführt sein.

Im Falle der vorzeitigen Auflösung ist die Versicherung unter Umständen berechtigt, einen für die längere Vertragslaufzeit gewährten Rabatt zurück zu fordern – und zwar anteilig für die Dauer von Kündigung bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende. Dies führt dazu, dass eine Kündigung vor allem zur Mitte der ursprünglich vereinbarten Laufzeit besonders kostspielig werden kann.

Wenn Sie Ihre neue Versicherung über unseren Vergleich Eigenheimversicherung abschließen, kümmern wir uns gerne um die Abklärung einer allfälligen Dauerrabatt-Rückforderung sowie um alle anderen Formalitäten rund um die Kündigung des Vorvertrags.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

Anbieter online vergleichen und bequem von zu Hause abschließen.