Kündigung bei Umzug
Wenn Sie umziehen und Ihr Haus verkaufen, können Sie auch Ihre Eigenheimversicherung wechseln. Sollte die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen sein, kann es unter Umständen dabei zu einer teilweisen Rückforderung eines gewährten Dauerrabatts kommen.
Bei der Kündigung Ihrer Versicherung wegen Umzugs sollten Sie allerdings darauf achten, dass die Kündigung vor der Übersiedlung erfolgt, da der Versicherungsvertrag sonst unter Umständen automatisch auf den neuen Wohnsitz übergeht.
Weiterführende Informationen:
- Kündigung bei Umzug
- Versicherungswechsel über durchblicker
- Kündigung zum Vertragsablauf
- Kündigung bei langjährigen Verträgen
- Kündigung im Schadensfall
- Rechtzeitige Kündigung
- Schriftliche Kündigung
- Vorsicht bei Dauerrabatten
- Anbieter Eigenheimversicherung
- Vergleich Eigenheimversicherung
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