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Kündigung nach Vertragsablauf

Verträge in der Eigenheimversicherung werden meist auf 10 Jahre abgeschlossen, in Einzelfällen auch kürzer – 3 oder 5 Jahre, sehr selten auch 1 Jahr. Nach Ablauf dieser ursprünglichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag jährlich um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig vor dem Verlängerungstermin gekündigt wird.

Wenn Sie die Versicherung am Ende der Laufzeit oder danach vor der jährlichen Verlängerung kündigen wollen, sollten Sie das der Versicherung schriftlich (idealerweise Fax oder Einschreiben) und 3 Monate vor dem Verlängerungstermin mitteilen.

Die Versicherung endet dann automatisch zum jeweiligen Stichtag – eine unterjährige Kündigung ist leider nicht möglich. Die Ausnahme: Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren. Rückforderungen von Laufzeitrabatten kann es bei einem bereits ausgelaufenen Vertrag nicht geben.

Wenn Sie Ihre neue Versicherung über unseren Eigenheim-Versicherungsvergleich abschließen, kümmern wir uns gerne um alle Formalitäten rund um die Kündigung des Vorvertrags.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

Anbieter online vergleichen und bequem von zu Hause abschließen.