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Kündigungsfristen Eigenheimversicherung

Bei der Kündigung von Versicherungsverträgen müssen die gesetzlich geregelten Fristen genau eingehalten werden. Bei Versäumen der Frist sind Sie sonst in der Regel ein weiteres Jahr im Vertrag gebunden.

Normalerweise können Verträge zu einem jährlichen Stichtag gekündigt werden (Vertragsablauf bzw. manchmal auch Hauptfälligkeit). Dieser Stichtag ist auf Ihrer Versicherungspolizze vermerkt – es ist jener Termin zu dem Sie üblicherweise Ihre jährliche Folgeprämienvorschreibung zugeschickt bekommen. Wenn Sie vorhaben, Ihre Eigenheimversicherung zu kündigen, sollten Sie idealerweise 3 Monate vor dem Stichtag schriftlich kündigen. Ausschlaggebend ist hier der Eingang der Kündigung beim Versicherer.

Wenn Sie Ihre Eigenheimversicherung wegen Umzug auflösen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie noch vor dem Umzug kündigen, da der Vertrag sonst unter Umständen auf Ihren neuen Wohnsitz übergeht.

Bei einer Kündigung wegen eines Schadenfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung gekündigt werden, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Zahlung des Schadens innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines Urteils.

Wenn Sie nach Kündigung eine neue Versicherung benötigen, rechnen Sie einen Eigenheimversicherungsvergleich auf durchblicker.at und schließen Sie das gewünschte Angebot ab.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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