Bitte aktivieren Sie Javascript!

Unterversicherung & Unterversicherungs­verzicht

Was bedeutet Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass die gewählte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache(n). Eine Unterversicherung kann zwei unangenehme Folgen haben:

  • Nicht ausreichende Versicherungssumme: die Versicherungssumme könnte im Fall eines Großschadens (z.B. Brand) nicht ausreichen, um Ihren Schaden (z.B. Wiederaufbau) zu decken. Die Mehrkosten müssten Sie in einem solchen Fall selbst tragen.
  • Verminderte Versicherungsleistung: bei einer zu geringen Versicherungssumme könnte die Versicherung auch im Falle eines kleineren Schadens den Einwand erheben, dass Sie unterversichert waren und den Schaden (obwohl innerhalb der Versicherungssumme) nur anteilig bezahlen (im Verhältnis Versicherungssumme zu eigentlichem Wert der versicherten Sachen).

Wenn es um Ihr Eigenheim und dessen Inhalt geht, sollten Sie darauf achten nicht unterversichert zu sein. Um den zweiten Fall „Verminderte Versicherungsleistung“ zu vermeiden, beinhalten ALLE ANGEBOTE im Eigenheim-Versicherungsrechner auf durchblicker einen sogenannten „Verzicht auf Einwand von Unterversicherung“ seitens der Versicherer, auch genannt „Unterversicherungsverzicht“.

Achten Sie bitte trotzdem darauf, dass die Versicherungssummen mindestens dem Wert von Gebäude, Inhalt und mitversicherten Anlagen entsprechen (für den Fall eines Großschadens). Eine anteilige Kürzung von Schäden brauchen Sie aber nicht zu befürchten, sofern Sie die Daten zum Gebäude (Flächen, Ausstattungsniveau) richtig angegeben haben. Wenn Sie an Ihrem Gebäude nachträglich eine wesentliche Änderung vornehmen (z.B. Aus-/Anbau) sollten Sie das ebenfalls möglichst rasch der Versicherung mitteilen, damit es zu keiner Versicherungslücke kommt.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

Anbieter online vergleichen und bequem von zu Hause abschließen.