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Vorzeitige Kündigung

Die typische Vertragslaufzeit in der Eigenheimversicherung ist 10 Jahre. Vereinzelt werden auch 3- oder 5-Jahres-Verträge gemacht, sehr selten auch 1-jährige Verträge.

Verträge, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, können jedoch trotzdem nach 3 Jahren (und danach jährlich) gekündigt werden, wenn Sie das möchten – das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Kündigung sollte schriftlich und 3 Monate vor dem jährlichen Vertragsstichtag erfolgen.

In einem solchen Fall ist die Versicherung jedoch berechtigt, Ihnen einen ursprünglich für die längere Vertragslaufzeit gewährten Rabatt teilweise rück zu verrechnen.

Vor Kündigung des Vertrages sollte also mit der Versicherung genau geklärt werden, ob es zu solchen Rückforderungen kommt, um die Folgekosten der Kündigung einkalkulieren zu können.

Wenn Sie Ihre neue Versicherung über unseren Vergleich für Eigenheimversicherung abschließen, kümmern wir uns gerne um alle Formalitäten rund um die Kündigung des Vorvertrags – inklusive der Abklärung von Fristen und allfälligen Rabattrückforderungen.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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