Neben- und Aufräumkosten Eigenheim
Für Wertgegenstände ist die Versicherungsleistung – unabhängig von der sonstigen Versicherungssumme – durch spezielle Höchstgrenzen gedeckelt.
Dabei geht es um Bargeld, Valuten, Devisen, Wertpapiere und Sparbücher, sowie Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzsammlungen. Diese sind versichert, sofern im Rahmen der Eigenheimversicherung auch eine Deckung für den Gebäudeinhalt (Haushaltsversicherung) abgeschlossen wird.
Die Höchstgrenzen für den Ersatz solcher Wertgegenstände hängen von der Art der Verwahrung ab. Die geringsten Beträge, in der Regel nur ein paar Hundert Euro, gelten für Wertgegenstände, die offen in den Wohnräumen herumliegen. Bei Lagerung in Möbeln (auch unversperrt) liegen die Beträge bei mehreren Tausend Euro und bei Lagerung in Safes – je nach Kategorie – üblicherweise im Bereich von € 10 bis 60 Tausend.
Im Versicherungsvergleich Eigenheim auf durchblicker können Sie die genauen Beträge in den Tarifdetails zu den einzelnen Angeboten einsehen.
Tipp: Der typische Versicherungsfall in Zusammenhang mit Wertgegenständen ist Einbruch/Diebstahl – der betroffene Gegenstand ist dann also nicht mehr da. Um im Fall des Falles keine langwierigen Beweisverfahren zu haben, sollten Sie unbedingt ein Verzeichnis Ihrer Wertgegenständen, am besten mit Foto und/oder Rechnungskopien führen.
Weiterführende Informationen:
- Verwahrung von Wertgegenständen
- Verzeichnis Wertgegenstände
- Versicherung Einbruch/Diebstahl/Vandalismus
- Sicherheitsmaßnahmen im Haushalt
- Entschädigung zum Neuwert
- Versicherte Sachen
- Anbieter Eigenheimversicherung
- Vergleich Eigenheimversicherung
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