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Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung

Nach der Anzeige bei der Polizei ist der nächste Schritt die Schadensmeldung bei der Versicherung. Die erfolgte polizeiliche Diebstahlanzeige ist unbedingte Voraussetzung für die Meldung bei der Versicherung.

Wenn Sie Ihre Schadenmeldung direkt bei der Versicherung machen möchten, wenden Sie sich am besten kurz an das Service-Center um zu erfahren, in welcher Form und an welchen Adressaten die Meldung gehen soll. Fassen Sie dann in einigen Sätzen den Ablauf zusammen und legen die polizeiliche Bestätigung sowie allfällige andere Unterlagen bei.

Wenn Sie im Fahrradversicherung Vergleich auf durchblicker.at eine Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich natürlich im Schadenfall auch an uns wenden.

Weiterführende Informationen:

Fahrradversicherungsvergleich

Schutz vor Fahrraddiebstahl. Versicherungen vergleichen online abschließen.