Zeitwertregelung
Die Ersatzleistung bei Eintritt eines Schadens orientiert sich am sogenannten "Zeitwert". In der Praxis bedeutet das, dass Sie im ersten Gebrauchsjahr den vollen Wert des Fahrrads ersetzt bekämen (abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts), für jedes weitere Jahr des Gebrauchs wird bei der Entschädigungssumme ein bestimmter Prozentsatz in Abzug gebracht (in der Größenordnung von 10%), dieser Abzug ist in der Regel begrenzt, sodass Sie auch bei einem älteren Fahrrad immer einen Sockelbetrag ersetzt bekommen (in der Regel rund 50% des Neuwerts).
Im Fahrradversicherung Vergleich auf durchblicker sehen Sie in den Details zu den einzelnen Anbietern jeweils die Höhe der Ersatzleistung abgestuft nach dem Alter des Fahrrads.
Weiterführende Informationen:
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