Wohnbauförderung
Die Mittel der Wohnbauförderung werden der Bevölkerung von den jeweiligen Bundesländern (Wohnbauförderung für Tirol, Wien, Salzburg, Burgenland, etc.) zur Verfügung gestellt. Mit der Förderung soll der Bau, Kauf und die Sanierung von Wohnraum gefördert werden.
Für den Erhalt einer Förderung müssen aber meist einige Voraussetzungen erfüllt sein: der Förderungsnehmer muss österreichischer Staatsbürger oder EWR-Bürger sein und es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Des Weiteren ist der maximale Förderbetrag nach oben hin begrenzt und liegt im Schnitt bei max. € 50.000 – 60.000.
Der Vorteil einer Wohnbauförderung besteht in der günstigen Verzinsung (in der Regel bei 1% im Jahr). Dieser Vorteil ist jedoch auf Grund der absolut niedrigen Zinsphase in den letzten Jahren beinahe verschwunden. Auch hier wird zu Gunsten des Bundeslandes ein Pfandrecht in Kombination mit einem Veräußerungsverbot eingetragen.