Einreichen beim Versicherer
Rechnungen und Honorarnoten können postalisch oder mitunter auch über Onlineportale oder Apps der Versicherer eingereicht werden. Dabei sollten ärztliche Verordnungen, Überweisungen und Leistungsnachweise der Sozialversicherung gleich mit eingereicht werden.
Weiterführende Informationen:
- Selbstbehalte
- Einreichen bei Sozialversicherung
- Krankenversicherung für Aufenthalte im Ausland
- Kostendeckungsgarantie / Direktverrechnung
- Anbieter Krankenversicherung
- Vergleich Krankenversicherung
Krankenversicherungsvergleich
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