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Krankenversicherung für Aufenthalte im Ausland

Hier sind zwei Szenarien zu unterscheiden:

  1. Eine geplante Krankenbehandlung soll im Ausland durchgeführt werden. Hierbei muss wiederum unterschieden werden, ob die Behandlung ambulant durchgeführt wird oder ein stationärer Aufenthalt erforderlich ist
  2. Während eines Auslandsaufenthaltes (aus touristischen, beruflichen oder ähnlichen Gründen) wenn eine Krankenbehandlung notwendig wird

Geplante stationäre Krankenbehandlungen im Ausland

Der Versicherungsschutz stationärer Krankenhaustarife erstreckt sich in erster Linie auf Krankenhäuser in Österreich. Eine Deckung über die Landesgrenzen hinaus ist nicht obligatorisch enthalten, wird aber von Versicherern durchaus angeboten. Viele Versicherungen bieten sogenannte Europa- oder Weltdeckungen. Diese gelten allerdings nur dann, wenn in Österreich keine medizinisch geeignete Behandlung möglich ist. Der Umstand, dass im Ausland höherwertige oder erfolgversprechendere Methoden angeboten werden reicht dabei üblicherweise nicht aus, um eine entsprechende Deckung zu rechtfertigen. Diese Deckungen kommen also nur in den seltensten Fällen zum Tragen. Manche Versicherer bieten allerdings explizite Zusatzdeckungen für das Ausland verkauft. Da es sich hier aber um sehr spezielle Angebote handelt können diese im Vergleichsrechner nicht berücksichtigt werden. Gerne informieren Sie unsere Versicherungsexperten bei einem persönlichen Beratungsgespräch näher zu diesem Thema.

Geplante ambulante Krankenbehandlungen im Ausland

Anders verhält es sich bei Krankenbehandlungen die keine stationäre Aufnahme erfordern. Da es hier tariflich vorgeschriebene Leistungssätze gibt, ist es im Regelfall unerheblich, ob die Behandlung im Inland oder im Ausland erfolgt. Es kann aber vertragliche Voraussetzungen, wie z.B. Vorschreibung einer Rechnung oder Honorarnote im Original in deutscher oder englischer Sprache, geben.

Ungeplante akute Behandlungen auf Urlaubsreisen

Bei Erkrankung oder Unfällen gibt es grundsätzlich auch im Ausland Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Pflichtversicherung. Diese Leistung kann allerdings zu gering sein um die ortsüblichen Behandlungskosten vollständig zu decken. Es kann auch zu bürokratischen Hürden kommen, da es oftmals keine vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen den ausländischen Gesundheitssystemen und den österreichischen Sozialversicherungsträgern gibt. Das hat mitunter zur Folge hat, dass Krankenhäuser und Ärzte vor der Behandlung eine Barleistung verlangen. In manchen Ländern ist die Vorlage einer Versicherung, welche Krankenbehandlungen bis zu einer bestimmten Höhe deckt, sogar Voraussetzung für ein Visum.

Bei Auslandsaufenthalten empfiehlt es sich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese kann entweder eine konkrete Reise abdecken oder auch auf Dauer für mehrere Reisen abgeschlossen werden. Diese Produkte können sowohl alleinstehend als auch als Teil einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wir empfehlen hier einen Durchblicker Preisvergleich unter “Reiseversicherung”.

Berufliche Auslandsaufenthalte stellen einen Sonderfall dar. Für diese gibt es spezielle Versicherungspakete.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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