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Kostengarantie / Direktverrechnung

Der Großteil der Krankenhäuser in Österreich hat vertragliche Vereinbarungen mit den Krankenversicherern, welche die Kosten der Behandlung in der Sonderklasse regeln. Dadurch ergeben sich für privat Krankenversicherte in diesen Krankenhäusern zwei wesentliche Vorteile:

  1. Die Versicherer geben üblicherweise eine Kostendeckungsgarantie. Das bedeutet, dass sämtliche Krankenhauskosten unabhängig von der Höhe garantiert übernommen werden, auch wenn diese die vertraglich festgehaltenen Höchstsätze eigentlich übersteigen würden.
  2. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer. Der Patient muss also nicht in Vorleistung gehen.

Privat Versicherte müssen sich somit bei einem Krankenhausaufenthalt üblicherweise keinerlei Gedanken über die Kosten machen.

Dabei ist zu beachten, dass Kostengarantien und Direktverrechnung regional eingeschränkt sein können.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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