Selbstbehalte
Durch Wahl eines Selbstbehalts kann die Prämie reduziert werden. Dabei kann separat entschieden werden, ob ein Selbstbehalt für stationäre Krankenhauskosten und ambulante Wahlarztleistungen gewünscht wird.
Im stationären Bereich muss die Höhe des Selbstbehalts gegen die Prämienersparnis aufgewogen werden. Im Durchblicker Tarifvergleich werden sämtliche Angebote durchgerechnet und auf diese Aspekte hin geprüft. Im Ergebnis finden Sie dann jenen Tarif, der in Ihrer Situation voraussichtlich zur geringsten finanziellen Belastung durch Prämien aber auch durch zu bezahlende Selbstbehalte führen wird.
Beachten Sie bei der Wahl eines Tarifs auch, dass Selbstbehalte genauso wie Prämien und Leistungen einer jährlichen Wertanpassung unterliegen.
Im ambulanten Bereich gilt es zu entscheiden ob ein Selbstbehalt gewünscht wird, der die 20% übersteigt die jedenfalls fällig werden, wenn die Rechnung nicht bei der Sozialversicherung eingereicht wird oder von dieser keine Leistung erfolgt.
In beiden Fällen sollte sichergestellt werden, dass die anfallenden Selbstbehalte im Anlassfall mit frei verfügbaren Geldmitteln gedeckt werden können.
Weiterführende Informationen:
- Selbstbehalte im Krankenhaus
- Berufsgruppenverträge
- Ersatzleistung bei Verzicht auf Sonderklasse
- Selbstbehalte für Arztrechnungen
- Anbieter Krankenversicherung
- Vergleich Krankenversicherung
Krankenversicherungsvergleich
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