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Therapien

Bestimmte definierte Therapien und sonstige medizinischen Leistungen können unter Versicherungsschutz gestellt werden. Für diese gibt es meist eigene Leistungsgrenzen. Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlung ärztlich verordnet wurde. Hierunter fallen im wesentlichen:

  • Physiotherapien
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Psychotherapie
  • Beistand durch Hebammen

Sind diese Therapien nicht ausdrücklich versichert erfolgt kein Kostenersatz. Eine Leistung innerhalb etwaiger Leistungsgrenzen für schulmedizinische oder alternativmedizinische Behandlungen ist ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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