Prämie sparen mit Kennzeichenhinterlegung
Viele Motorradfahrer hinterlegen während der Winterpause ihr Kennzeichen, um für den Zeitraum der Stilllegung des Fahrzeugs die Versicherungsprämie und die motorbezogene Versicherungssteuer zu sparen. Für die Dauer der Stilllegung werden die Kennzeichen vom Motorrad abmontiert und in einer Zulassungsstelle hinterlegt. Eine Stilllegung ist maximal für die Dauer eines Jahres möglich, danach werden die Kennzeichen eingezogen. Es besteht keine Haftpflichtdeckung, Sie dürfen das Fahrzeug daher nicht im Straßenverkehr bewegen.
Haftpflichtprämie und die motorbezogene Steuer sind im Zeitraum der Stilllegung nicht zu bezahlen. Im Fall der Kasko endet bei manchen Versicherungen der Schutz, bei anderen reduziert er sich (gegen Abschlag auf die Prämie) auf ein Garagenrisiko. Damit sind Schäden gedeckt, die auch am Winterparkplatz auftreten können, z.B. Diebstahl oder Feuer. Der Kasko-Schutz gilt dann jedoch nur am Winter-Abstellplatz des Fahrzeugs. Details zum Ablauf pro Versicherung entnehmen Sie dem Versicherungsvergleich Motorrad auf durchblicker.at.
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