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Gut zu wissen

Wozu ist ein Rechtsschutz­ gut?

Das Risiko, einen Prozess zu verlieren, ist immer vorhanden. Ein (verlorener) Prozess kann hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge haben. Rechtsschutzversicherungen können Sie davor bewahren.

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie aber zunächst überlegen, welche Risiken Sie abdecken möchten. Wollen Sie lediglich Ihr Auto im Straßenverkehr absichern, empfiehlt sich ein KFZ-Rechtsschutz. Um in verschiedenen Lebensbereichen rechtlich abgesichert zu sein, sollten Sie lieber eine Privatrechtsschutz-Versicherung auswählen. 

Die Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Sparten. Ebenso sehen Sie, welche Risiken Sie nicht absichern können.

Versicherbare Gefahren
Nicht versicherbare Gefahren
KFZ-Rechtsschutz
Ehescheidung
Lenker-Rechtsschutz
Immobilienkauf und -errichtung
Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privat-, Berufs- & Betriebsbereich
Vermögensanlage/Investments
Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
Glücksspiel/Wetten
Arbeits-Rechtsschutz
Risiken, von denen viele Menschen gleichzeitig betroffen sind (Krieg, Terroranschläge, Katastrophen, etc.)
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Risiken mit stark erhöhter Eintrittswahrscheinlichkeit
Steuer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Familienrecht
Rechtsschutz für Erbrecht
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Datenschutz-Rechtsschutz
Anti Stalking-Rechtsschutz
Patienten-Rechtsschutz

Was ist der Privatrechtsschutz?

Privatrechtsschutz erklärt

Der Privatrechtsschutz schützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich. Die Basisdeckung umfasst einen Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, bei Verteidigung in Strafverfahren und bei Vertragsstreitigkeiten. Der Privatrechtsschutz wird oft auch als „allgemeiner Rechtsschutz“ bezeichnet. Zusätzlich zum Basisschutz können Sie aus weiteren, optionalen Deckungen auswählen und so den für Sie optimalen Rechtsschutz-Umfang festlegen.

Der Privatrechtsschutz umfasst keinen Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem eigenen Kfz – hier kann zusätzlich zum privaten Rechtsschutz eine Kfz- bzw. Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Deshalb wird auch unterschieden zwischen allgemeinem Rechtsschutz und Kfz-Rechtsschutz.

Besitzen Sie kein eigenes Fahrzeug, möchten sich aber dennoch absichern, wenn Sie mit einem fremden Auto fahren (z.B. Sie borgen sich das Auto eines Freundes aus), dann können Sie im Privatrechtsschutz diese zusätzliche Deckungsoption auswählen.

Was ist der Kfz-Rechtsschutz?

Allgemeiner vs. Kfz-Rechtsschutz

Der Kfz-Rechtsschutz versichert einen Kfz-Halter bei Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem angemeldeten Fahrzeug und dessen Benützung entstehen. Geschützt sind in der Regel:

  • Die im Rechtsschutz explizit versicherten Personen

  • Personen, die das Fahrzeug unter Zustimmung des Halters benützen

  • Entweder ein explizit angegebenes Fahrzeug oder alle Fahrzeuge, die auf die versicherte Person angemeldet sind

  • Zusätzlich zum Kfz-Rechtsschutz gibt es auch den Lenkerrechtsschutz – diesen können Sie gemeinsam mit dem Kfz-Rechtsschutz abschließen aber auch unabhängig von einer Kfz-Rechtsschutzversicherung. Der Lenker-Rechtsschutz erweitert Ihren Versicherungsschutz bei der Benützung von fremden Fahrzeugen (z.B. Mietauto, Auto von Freunden / Verwandten).

Erfahrungen zur Rechtsschutz­­versicherung

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