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Einzel-Reisevertrag

Stornoversicherungen und Reisegepäckversicherungen werden oft zusammen mit der Buchung einer Reise abgeschlossen. Sie enden automatisch, sobald die Reise angetreten bzw. beendet wird. Diese Vertragsart wird Einzelreise-Vertrag genannt.

Der Vorteil solche eines Einzelreise-Vertrages: Eine separate Kündigung der Versicherung ist grundsätzlich nicht notwendig.

Weiterführende Informationen:

Reiseversicherungsvergleich

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