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Versicherungsumfang in der Stornoversicherung

Grundsätzlich ist bei der Reisestornoversicherung ein Reiserücktritt gemäß den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gedeckt. Die meisten Versicherer leisten standardmäßig bei Erkrankung, Tod oder Unfall, Schäden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, Durchfallen bei wichtigen Prüfungen und Gerichtsterminen. Darüber hinaus bieten die Anbieter gegen Aufpreis auch erweiterte Stornogründe an.

Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten der Stornogebühren und oft auch den Ersatz eines Selbstbehalts, wenn für die Reise bereits eine Stornoversicherung bestanden hat. Die Deckungsinhalte und die Fristen der Reiseversicherungsangebote sind je nach Anbieter verschieden. Welche Gründe genau Ihr persönliches Versicherungsprodukt unterstützt und welcher Anbieter das für Sie passende Paket hat, finden Sie ganz einfach in unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.

Weiterführende Informationen:

Reiseversicherungsvergleich

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