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Wertgegenstände Versicherung: Welche Wertsachen sind versichert?

durchblicker Redaktion

2 min

Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Edelmetalle gehören zu den Dingen, deren Verlust besonders schmerzhaft ist. Viele Haushalte gehen davon aus, dass solche Wertsachen automatisch vollständig durch die Haushaltsversicherung bzw. Eigenheimversicherung abgedeckt sind. In der Praxis gelten jedoch spezielle Höchstgrenzen für Wertgegenstände.

Welche Wertgegenstände sind in der Haushaltsversicherung versichert?

Für Wertgegenstände ist die Versicherungsleistung – unabhängig von der sonstigen Versicherungssumme – durch spezielle Höchstgrenzen gedeckelt.

Dabei geht es um:

  • Bargeld

  • Valuten

  • Devisen

  • Wertpapiere

  • Sparbücher

  • Schmuck

  • Edelsteine

  • Edelmetalle

  • Briefmarken- und Münzsammlungen

Diese sind versichert, sofern im Rahmen der Eigenheimversicherung auch eine Deckung für den Gebäudeinhalt (Haushaltsversicherung) abgeschlossen wird.

Eigenheimversicherung
Haushaltsversicherung

Wie beeinflusst die Aufbewahrung die Versicherungssumme?

Die Höchstgrenzen für den Ersatz solcher Wertgegenstände hängen von der Art der Verwahrung ab.

  • Die geringsten Beträge, in der Regel nur ein paar Hundert Euro, gelten für Wertgegenstände, die offen in den Wohnräumen herumliegen. Beispiel: Schmuck oder Bargeld auf einem Tisch oder Regal.

  • Bei Lagerung in Möbeln (auch unversperrt) liegen die Beträge bei mehreren Tausend Euro. Beispiel: Schmuck in einer Schmuckschatulle in einer Kommode.

  • Bei Lagerung in Safes – je nach Kategorie – üblicherweise im Bereich von € 10.000 bis € 60.000. Je höher die Sicherheitsstufe des Safes, desto höher kann auch die maximale Versicherungsleistung sein.

Im Versicherungsvergleich Eigenheim auf durchblicker können Sie die genauen Beträge in den Tarifdetails zu den einzelnen Angeboten einsehen.

Tipp: Der typische Versicherungsfall in Zusammenhang mit Wertgegenständen ist Einbruch/Diebstahl – der betroffene Gegenstand ist dann also nicht mehr da. Um im Fall des Falles keine langwierigen Beweisverfahren zu haben, sollten Sie unbedingt ein Verzeichnis Ihrer Wertgegenständen, am besten mit Foto und/oder Rechnungskopien führen.

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