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Motorrad anmelden: Neue Kfz Steuer ab 1. Oktober 2020

Verfasst am 24.09.2020


Neuerungen für Motorräder, die ab dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen werden: Für sie wird die neue Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer angewandt. Das bedeutet: Umweltbewusst fährt es sich künftig günstiger! Denn die KFZ Steuer richtet sich nicht mehr nur nach dem Hubraum, auch die CO2-Werte des Motorrads werden berücksichtigt!

Foto: Jag_cz / Shutterstock

Alte vs. neue Berechnung der Kfz Steuer

Bei Motorrädern, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum. Haben Sie Ihr Motorrad bereits vor diesem Stichtag erstmalig zugelassen, ändert sich für Sie nichts.

Die neue KFZ Steuer hingegen wird dann schlagend, wenn ein Motorrad ab dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wird. Die Berechnung der motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich dann nicht mehr nur nach dem Hubraum – auch die CO2-Werte werden erstmals berücksichtigt.

Wie hoch die KFZ Steuer für Ihr Motorrad ausfällt, können Sie im durchblicker Rechner Motorbezogene Versicherungssteuer mit nur wenigen Klicks berechnen.

Unterjährigkeitszuschlag entfällt bei neuer Berechnung

Gut zu wissen: Für Motorräder, die ab dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen werden, entfallen die Unterjährigkeitszuschüsse bei unterjähriger Zahlweise (halbjährlich, vierteljährlich, monatlich). Für Motorräder, die vor diesem Stichtag neu zugelassen wurden, bleiben die Unterjährigkeits­zuschläge jedoch bestehen. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit zu sparen! Unser Tipp: Zahlen Sie die KFZ Steuer jährlich! Denn bei unterjähriger Zahlung erhöht sich die Steuer um 6 Prozent bei halbjährlicher, um 8 Prozent bei vierteljährlicher und um 10 Prozent bei monatlicher Zahlweise.

Neue KFZ-Steuer gilt nur für Neuzulassungen

Die Neuerungen gelten nur für Motorräder, die ab dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen werden. Für bereits zugelassene Motorräder ändert sich nichts. Gut zu wissen: Mopeds und Mofas mit einem Hubraum von bis zu 100 ccm sind generell von der Kfz Steuer befreit. Erst für Motorräder ab einem Hubraum von 101 ccm wird eine motorbezogene Versicherungssteuer fällig.

Motorradversicherung vergleichen und sparen

Auch ein regelmäßiger Tarifvergleich der Angebote zahlt sich aus! Beim Wechsel zu einem Alternativanbieter mit gleichem Leistungsumfang ist eine Ersparnis von bis zu 250 Euro möglich. Im durchblicker Vergleichsrechner für Motorrad-Versicherungen können Sie ganz einfach passende Angebote vergleichen und online mit nur wenigen Klicks abschließen.
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