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Hagelschäden an Dach, Fenster, Jalousien & Co. – Versicherung zahlt nicht?

Verfasst am 29.07.2021


Die Fassade ist frisch verputzt, teure Jalousien für heiße Sommertage wurden angeschafft und das Metalldach erst vor ein paar Jahren erneuert? Und dann das: Ein heftiger Hagelschauer hinterlässt unschöne Dellen und die Versicherung zahlt nicht? Wir klären auf!

Foto: New Africa - stock.adobe.com

Unwetterschaden: Was zahlt die Eigeneim-Versicherung?

Mit einer Eigenheimversicherung schützen Sie Ihr Haus vor Schäden durch Naturgewalten. So sind standardmäßig Beschädigungen am Gebäude und an der Gebäudesubstanz versichert, die durch Sturm (über 60 km/h) oder Hagel entstehen. Ebenfalls versichert sind Gefahren wie Regen, Schmelzwasser, Felssturz/Erdrutsch/Steinschlag sowie Lawinen/Schneedruck.

Eine spezielle Hagelversicherung für Häuser – wie man es aus der Landwirtschaft kennt – gibt es nicht. Elementarschäden durch Unwetter sind bereits in der Eigenheimversicherung bzw. Gebäudeversicherung gedeckt. Allerdings gibt es einen kleinen Hacken: Denn rein optische Schäden am Gebäude sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Optische Hagelschäden nicht immer automatisch versichert

Die Eigenheimversicherung zahlt in der Regel nur für Hagelschäden, die die Funktion der beschädigten Sache beeinträchtigen oder den Weiterbestand der Gebäudesubstanz gefährden.

Besonders häufig sorgt Hagel für Dellen an Dächern, Jalousien, Fensterbänken oder an der Gebäude­fassade. Diese Schäden sind ärgerlich und sehen optisch unschön aus – jedoch beeinträchtigen sie zwangsweise nicht die Nutzung der Gegenstände oder gefährden die Gebäudesubstanz nicht. Das bedeutet: In diesem Fall leistet die Versicherung in der Regel nicht.

Zusatzbaustein “optische Schäden” in Versicherung inkludieren

Es besteht aber die Möglichkeit, optische Schäden mitzuversichern. Hierfür bieten die meisten Versicherer den Zusatzbaustein optische Schäden durch Hagel an.

Im durchblicker Vergleich für Eigenheimversicherungen sehen Sie in den Tarif-Details, welche Versicherungen optische Schäden inkludiern. Sie haben bereits eine Eigenheimversicherung abgeschlossen? Dann werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungspolizze, ob Ihre Versicherung auch optische Schäden durch Hagel deckt.

Bei weiteren Fragen zum Versicherungsschutz bei Unwetterschäden unterstützen Sie gerne auch unsere durchblicker Versicherungsexpert:innen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie eine Eigenheimversicherung neu abschließen oder Ihren bestehenden Versicherungsanbieter wechseln möchten. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Expertenberatung zur Eigenheimversicherung.

Optischer Schaden: Ja oder nein?

Ein Hagelschaden ist für Versicherungsnehmer:innen immer ärgerlich, so viel steht fest. Für die Versicherung stellt sich wiederum die Frage: Ist die Gebrauchsfähigkeit der beschädigten Sache beeinträchtigt? Oder liegt ein rein optischer Schaden vor?

So könnte zum Beispiel nach Auffassung der Versicherung eine Fensterbank trotz grober Hagel-Dellen noch ihre Schutzfunktion für das Mauerwerk ausüben. Auch wenn Sie persönlich die Dellen als störend empfinden – hier könnte die Versicherung verweigern, die Reparaturkosten zu übernehmen, wenn der Zusatzbaustein optische Schäden nicht in der Versicherungspolizze inkludiert ist.

Hagelschaden am Haus – was tun?

Wenn Sie nach einem Unwetter Hagelschäden am Gebäude oder an der Gebäudesubstanz erkennen, ist es besonders wichtig, den Schaden für die Versicherung ausreichend zu dokumentieren. Fertigen Sie daher Fotos an und melden Sie den Schadensfall umgehend an Ihre Versicherung.

Sollte eine Leistung von der Versicherung abgelehnt werden, können Sie hierfür eine schriftliche Begründung verlangen. Dadurch können Sie überprüfen, ob die Gründe der Ablehnung auch mit den Vertragsbedingungen übereinstimmen.

Sie haben Ihre Eigenheimversicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann genießen Sie einen besonderen Service: Mit unserem Kooperationspartner Schaden Manager können Sie ganz einfach Ihren Schaden online einreichen. Besonders praktisch: Schaden Manager übernimmt die Schadens­meldung für die Versicherung, kümmert sich um die schnelle Vermittlung eines Gutachters für die Schadenevaluierung und vermittelt Handwerksbetriebe in Ihrer Nähe für die Reparatur des entstandenen Schadens.

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