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Strengere Vorschriften für Wohnkredite ab August 2022

Verfasst am 15.03.2022


Ab August 2022 werden die Vergabekriterien für Immobilienkredite in Österreich verschärft. Für viele Personen bedeutet das: Es wird schwerer einen Kredit zu erhalten, um den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. durchblicker Finanzierungsexperte Andreas Ederer erklärt, welche Neuregelungen kommen und warum Sie jetzt aktiv werden sollten, wenn Sie einen Immobilienkauf planen.

Foto: MIND AND I - stock.adobe.com, durchblicker


Das erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag:

Künftig müssen Kreditnehmer:innen 20 % des Kaufpreises in Form von Eigenkapital aufbringen, die Kreditrate darf 40 % des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten und die Kreditlaufzeit wird auf maximal 35 Jahre begrenzt.

Diese strengeren Wohnkredit-Regeln dürften für viele Österreicherinnen und Österreicher auf dem Weg zum Eigenheim zur Hürde werden. “Mehr als jeder dritte Wohnungskäufer und Häuslbauer in spe wird nach den neuen Kreditvergaberegeln bei den Banken abblitzen”, rechnet Andreas Ederer, Finanzierungsexperte bei durchblicker. Sein Tipp: “Wer aktuell einen Immobilienkauf oder -bau plant, sollte sich noch vor dem Sommer um einen Kredit bemühen und sich dabei von unabhängigen Expert:innen beraten lassen.”

Warum kommen neue Regeln?

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) kritisiert, dass die heimischen Banken bei der Vergabe von Wohnkrediten zu locker seien. Bereits seit Längerem drängt sie daher auf verschärfte Bedingungen bei der Genehmigung von Krediten.

Hinzu kommt: Die Nachfrage nach Wohnkrediten ist aufgrund der historisch niedrigen Zinsen zuletzt stark gestiegen. Die Folge: Ein Boom an den Immobilienmärkten und steigende Immobilienpreise. Diese hohe Dynamik bei den Preisen und der Kreditvergabe sollte nun gebremst werden, damit der österreichische Finanz- und Immobilienmarkt weiterhin stabil bleibt. Das bedeutet: Ab August 2022 erhalten nur noch jene Kreditnehmer.innen einen Wohnkredit, die bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen.

Welche neuen Kredit Kriterien gelten ab August 2022?

Wenn Sie ab August 2022 einen Kredit für einen Wohnungskauf oder den Bau eines Eigenheims aufnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eigenkapitalquote von 20 Prozent

Künftig müssen Kreditnehmer:innen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können.

Maximale Kreditrate von 40 Prozent des Nettoeinkommens

Die Kreditrate darf maximal 40 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen.

Maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren

Die Laufzeit des Kredits darf 35 Jahre nicht mehr übersteigen.

Diese Voraussetzungen und Bedingungen müssen Kreditnehmer:innen ab August 2022 erfüllen


Gut zu wissen: Jede Bank kann für sich entscheiden, diese gesetzlich vorgeschriebenen Vergabe­kriterien noch strenger auszulegen und zum Beispiel eine höhere Eigenkapitalquote fordern.

Bestandskredite sind von den Neuregelungen übrigens nicht betroffen. Ob und inwiefern Kreditumschuldungen betroffen sind, dazu gibt es aktuell noch keine konkreten Informationen.

Was bedeutet das für mich als Kreditnehmer:in?

Für viele Personen wird es ab August 2022 schwieriger, einen Kredit zu erhalten, weiß Andreas Ederer: “Wer künftig einen Kredit für Haus- oder Wohnungskauf aufnehmen will, muss ausreichend gut verdienen. Ebenso müssen mehr Ersparnisse mitgebracht oder entsprechende Sicherstellungen vorgewiesen werden, um die Eigenkapitalquote von 20% zu erreichen. Wer aktuell einen Immobilien­kauf plant und die neuen Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte sich noch vor dem Sommer um einen Kredit bemühen.”

Wir von durchblicker unterstützen Sie gerne dabei: Im Immobilienkredit Rechner können Sie Ihre persönliche Finanzierungswahrscheinlichkeit berechnen. Nachdem Sie uns weitere Eckdaten zu Ihrem Vorhaben nennen, kann die kostenlose Expertenberatung starten. Ihr persönlicher Berater oder Beraterin vergleicht über 60 Banken und Bausparkassen in Österreich, holt individuelle Kreditangebote für Sie ein und begleitet Sie bis zum Kreditabschluss.

Gut zu wissen, wenn Sie bereits eine Immobilie gefunden haben und noch auf der Suche nach der passenden Finanzierung sind: Wenn Sie nicht unter die neuen Vergaberichtlinien fallen möchten, sollte Ihr Kreditantrag bis 31. Juli 2022 unterschrieben sein.


Wie werden sich die Zinsen für Wohnkredite 2022 entwickeln?

Nicht nur strengere Kreditvergabe-Standards werden Kreditnehmer:innen heuer beschäftigen, sondern auch die Zinsentwicklung. Prognosen zufolge könnten die Zinsen weiter anziehen: “Schon alleine aufgrund des zu erwartenden Zinsanstiegs sollte man sich noch vor dem Sommer ent­scheiden, wenn man ein Eigenheim anstrebt”, rät der durchblicker Experte.

Viele Banken haben seit Jahresbeginn ihre Kreditzinsen bereits leicht angehoben. Aktuell ist also noch ein guter Zeitpunkt, das niedrige Zinsniveau mit fixverzinsten Krediten langfristig zu sichern, empfiehlt Andreas Ederer: “Auch wenn etliche Banken seit Jahresbeginn ihre Zinsen bereits um 0,375 bis 0,5 Prozentpunkte bei den Fixzinssätzen angehoben haben, erhält man fixverzinste Kredite noch zu historisch niedrigen Konditionen.”

Worauf ist bei Immobilienfinanzierungen zu achten?

Wie viel Kredit kann ich mir leisten? Wie ermittle ich den konkreten Finanzierungsbedarf? Und welche Zinsbindung - fix oder variabel - ist die richtige für mich? Fragen über Fragen, die viele Kreditnehmer:innen beschäftigen. Unser durchblicker Finanzierungsexperte Andreas Ederer verrät 10 Tipps, wie es mit der richtigen Immobilienfinanzierung klappt.


Checkliste: Mit 10 Experten-Tipps zur richtigen Kreditfinanzierung



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durchblicker Experten-Tipp:

“Vor der Kreditentscheidung lohnt sich ein unabhängiger Marktvergleich – dieser kann eine mögliche Ersparnis von mehreren 10.000 Euro bringen, denn die Zinsunterschiede zwischen Hausbank und anderen Bankinstituten können hoch ausfallen. Als unabhängiger Experte für Immobilienfinanzierungen holen wir individuelle Kreditangebote zu Top-Konditionen für Sie ein und unterstützen Sie bei der optimalen Finanzierung Ihres Wohntraums.” - Andreas Ederer, durchblicker Finanzierungsexperte


Kommentare:

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Kommentare


Jan am 14.10.2023

Hallo ich bin mich ans orientieren um zu ziehen nach Österreich und möchte da ein Haus kaufen. Ich bin Momentan 59, verheiratet, und arbeite in die Schweiz. Gibt es bei den strengeren Vorschriften auch noch Altersgrenzen oder sonstiges ? Danke Jan

durchblicker.at am 22.08.2022

Lieber Thomas, leider konnten wir dich unter der angegebenen E-Mail-Adresse nicht erreichen. In der Regel gilt bei den meisten Banken, dass der Kaufpreis herangezogen wird und somit rund 20% an Eigenmitteln vorhanden sein sollten. Gerne können wir diesen Punkt auch in einem persönlichen Telefonat besprechen. Du erreichst unsere Immobilienfinanzierungsexpert:innen unter 01/30 60 900 700. Viele Grüße, dein durchblicker-Team.

Thomas am 19.08.2022

Hallo meine situation ist momentan dass ich ein grundstück weit unter dem marktpreis bekomme und dies als eigenmittel geltent machen möchte ... ist das möglich oder muss ich die 20% in bspw bar haben?` die preisdifferenz für das grundstück betragt mehr als 20% der projektkosten incl kaufpreis des grundstückes LG Thomas

durchblicker.at am 18.08.2022

Liebe Dietmar, danke für Ihre Frage. Hier gilt es zwischen juristischen und natürlichen Personen zu unterscheiden. Für juristische Personen (GmbH, OG, KG etc.) gelten andere Richtlinien bzw. Bewertungsstandards, als für natürliche Personen. Bei juristischen Personen / Nicht-Verbraucherkreditanträgen bewerten die Banken sehr individuell. Für natürliche Personen - und dazu zählen zum Beispiel auch Einzelunternehmer:innen - gelten die "regulären" Vergabestandards von Wohnimmobilienkrediten (also somit die verschärften Kreditvergaberichtlinien). Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage beantworten. Noch eine allgemeine Information: Über durchblicker können wir leider keine gewerblichen Kreditfinanzierungen vermitteln. Liebe Grüße, Ihr durchblicker Team

Dietmar am 16.08.2022

Wird die neue Richtlinie auch auf Immobiliekredite, aufgenommen durch Unternehmen, angewandt?

durchblicker.at am 18.05.2022

Lieber Nutzer, danke für deine Frage. Gerne erläutern wir in Form eines Rechenbeispiels, warum wir die Eigenkapitalquote von 20% herangezogen haben. // Projektkosten : Kaufpreis 200.000,- Kaufnebenkosten 20.000,- (10% für Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung, Kaufvertragserrichtung und Treuhandabwicklung, Immobilienmaklergebühr) = 220.000,- Gesamtkosten // Immobilienmarktwert : entspricht Bestenfalls dem Kaufpreis, vermutlich eher einem Marktwertgutachten einer Bank, welches in der Regel deutlich niedriger ausfällt 200.000,- // maximaler Kreditbetrag : 90% von 200.000,- (im Bestfall) = 180.000,- // Auszahlungsbetrag des maximalen Kredits in Höhe von 180.000,- : dieser ist abhängig von den Finanzierungsnebenkosten des jeweiligen Bankinstituts (Bearbeitungsgebühr, Pfandrechtseintragung, Bewertungskosten, diverse weitere Nebenkosten) üblicherweise betragen die Finanzierungsnebenkosten ca. 3% 180.000,- abzüglich 3% = 174.757 ,- // Eigenmittelanteil somit : 220.000 - 174.757 = 45.243,- entspricht ca. 20,6% // Sollte die Beleihung auf Basis einer Marktwertbewertung einer Bank berechnet werden, wird die benötigte Eigenmittelquote in der Regel deutlich darüber liegen. Auf der anderen Seite kann der Immobilienmakler wegfallen oder die Finanzierungsnebenkosten anders ausfallen. Daher sprechen wir der Einfachheit halber von 20% Eigenkapitalquote. Wir hoffen, wir konnten deine Frage beantworten. Wenn deinerseits noch Fragen bestehen, helfen dir gerne unsere Finanzierungsexpert:innen weiter - du erreichst uns unter: 01 / 30 60 900 700. Liebe Grüße, dein durchblicker-Team

tauch3000 am 16.05.2022

Woher die Behauptung mit 20% Eigenkapital kommt, erschließt sich mir nicht ganz. Entscheiden das die Banken für sich selbst? Der Entwurf der FMA sieht das nicht so vor. Der Entwurf der FMA zu KVV-VO sieht eine max. Beleihungsquote von 90% vor - §4 KVV-VO (sowie wie korrekt behauptet, Schuldendienstquote 40% und maximale LZ 35J) Die Beleihungsquote ist der (vereinfacht) Quotient: Wohnkredit / Immobilienmarktwert §7 Abs.1 KVV-VO. Der Immobilienmarktwert ist nach den Richtlinien der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anzusetzen.