Ersatz von persönlichen Gegenständen
Persönliche Gegenstände, die im Zuge eines Einbruchs aus Ihrem Auto gestohlen werden, sind in der Kasko-Versicherung nicht automatisch mitversichert, können aber gegen Aufpreis in die Versicherung mit aufgenommen werden. Elektronische Geräte sind meist nur eingeschlossen, wenn sie sich versperrt im Handschuhfach oder im versperrten Kofferraum befunden haben.
Im Vergleich Autoversicherung von durchblicker.at können sie herausfinden, welche Versicherung in Österreich persönliche Gegenstände in Autos versichert.
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