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Einbruchsschaden

Auch nach einem Einbruch in Ihr Auto sollten Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Mit der Anzeigenbestätigung können Sie auch diesen Schaden direkt bei der Versicherung oder bei uns melden. Im Normalfall sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs bis zu einem bestimmten Betrag in Ihrer Kaskoversicherung mitversichert, im Fahrzeug befindliches Bargeld jedoch nicht!

Im Versicherungsrechner Auto von durchblicker.at können Sie die Preise der österreichischen Versicherer schnell und einfach berechnen und das gewünschte Angebot abschließen.

Weiterführende Informationen:

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