Kleingläser
Die Teilkasko deckt in der Regel Bruchschäden an der Windschutzscheibe, sowie den Seiten- und Heckscheiben ab. Nicht gedeckt sind Bruchschäden an Blinkern, Scheinwerfern, Heckleuchten, oder das Glas des Seitenspiegels. Diese Fahrzeugteile können meist in einem Zusatzpaket extra versichert werden.
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