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Gartenhaus Versicherung

Gartenhäuser können in der Eigenheimversicherung mitversichert werden, sofern sie über ein festes Fundament verfügen. Häuser/Schuppen ohne Fundament können nicht als Nebengebäude versichert werden. Im Eigenheim-Vergleich auf durchblicker können eingeschossige Gartenhäuser (bzw. Geräteschuppen) ohne Keller in der Berechnung berücksichtigt werden, indem sie in der Dateneingabe als Nebengebäude mit der entsprechenden Grundfläche angeführt werden.

Mehrgeschossige Nebengebäude können in unserem Versicherungsvergleich Eigenheim nicht in Kombination mit dem Hauptgebäude berechnet werden. In einem solchen Fall wären zwei getrennte Berechnungen für die beiden Gebäude notwendig.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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