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Wertgegenstände verwahren

Die Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung deckt auch den Verlust von Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, etc. bis zu festgelegten Wertgrenzen.

Diese Grenzen sind abhängig von der Art der Verwahrung . Am niedrigsten (wenige Hundert Euro) sind die Grenzen, wenn die Wertgegenstände in offen in der Wohnung herumliegen. In Möbeln (auch unversperrt) betragen die Grenzen in der Regel bereits mehrere Tausend Euro. Wirklich hohe Versicherungsleistung erhält man bei Verwahrung in feuerfesten Safes (Klassen E0 bis E2) – die Ersatzleistung beträgt dann in der Regel € 20-60 Tsd.

Achten Sie daher immer darauf, dass Sie Wertgegenstände so gut wie möglich verstaut haben, wenn Sie Ihr zuhause verlassen.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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