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Garderobenkästchen

Versichert sind auch Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorübergehend in Garderobenkästchen (z.B. in Schwimmbädern, Fitnessclubs etc.) aufbewahrt werden, und dort durch Einbruchdiebstahl abhandenkommen. Generelle Deckung und allfällige Wertgrenzen können Sie dem durchblicker Vergleich Haushaltsversicherung entnehmen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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