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Gegenstände in Kfz

Viele Versicherungen versichern in der Haushaltsversicherung auch den Einbruchsdiebstahl von persönlichen Gegenständen des privaten Gebrauchs, die vorübergehend in einem Kfz aufbewahrt werden. Das Kfz muss abgesperrt sein und die Gegenstände dürfen in der Regel nicht offen im Fahrzeug liegen. Elektronische Geräte sind meistens ausgeschlossen. Generelle Deckung und allfällige Wertgrenzen können Sie dem durchblicker Vergleich Haushaltsversicherung entnehmen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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