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Auf gemeinschaftlich genutzten Flächen

Es geht dabei um Räume, die von den Hausbewohnern gemeinschaftlich genützt werden, jedoch nicht öffentlich zugänglich sind (z.B. Stiegenhaus, Fahrradraum). In diesen Bereichen sind in der Regel Fahrräder, Kinderwägen, Gartengeräte, Gartenmöbel sowie Wäsche versichert. Fahrräder müssen jedoch stets gesichert sein!

Welche Gegenstände die einzelnen Versicherungen genau in den Schutz einschließen und allfällige Wertgrenzen können Sie dem durchblicker Haushaltsversicherung Rechner entnehmen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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