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In Nebenräumen oder Nebengebäuden

In alleine genutzten und versperrbaren Räumen wie Keller und Dachboden, Nebengebäuden oder ähnlichem sind die dort üblicherweise gelagerten Gegenstände als versichert. Dazu zählen insbesondere Regale, Stellagen oder gelagerte Möbel, Werkzeug, Gartengeräte sowie Haushaltsgeräte (Kühl- Wasch- bzw. Heizgeräte), Reise- und Sportutensilien sowie Sportgeräte (inkl. Fahrräder) aber auch Kinderwägen, Kfz-Zubehör (z.B. Winterreifen, Dachträger), Lebensmittel (inkl. Genussmittel wie gelagerter Wein) sowie Heizmaterial.

Achtung: Bargeld und Wertgegenstände sind bei Lagerung in diesen Räumen nicht versichert!

Welche Gegenstände die einzelnen Versicherungen genau in den Schutz einschließen und allfällige Wertgrenzen können Sie dem durchblicker Haushaltsversicherung Vergleich entnehmen.

Im durchblicker Haushaltsversicherung Rechner können Sie die genauen Deckungen je Versicherer in den Tarifdetails einsehen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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