Gegenstände bei Übersiedlung
Sachen Ihres Wohnungsinhalts sind in der Regel auch während einer Übersiedlung entsprechend der Haushaltsversicherung gegen Diebstahl und Elementarschäden versichert. Üblicherweise ist Voraussetzung, dass die Haushaltsversicherung auf den neuen Wohnort übernommen wird. Sollten Sie das nicht wünschen empfiehlt es sich die alte Versicherung vor dem Wohnungswechsel zu kündigen.
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Weiterführende Informationen:
Haushaltsversicherungsvergleich
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