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Ambulante Operationen

Für ambulante Operationen gibt es im Rahmen der stationären Deckung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz, da in diesem Fall keine stationäre Aufnahme erfolgt. Es wird wird jedoch üblicherweise Deckung gewährt, wenn durch die ambulante Durchführung eine stationäre Aufnahme vermieden wird.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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