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Annahmegarantie für Neugeborene

Wird eine Annahmegarantie für Neugeborene als Zusatzpaket eingeschlossen, so verzichtet der Versicherer auf

  • Gesundheitsprüfung
  • Leistungsausschlüsse
  • Prämienzuschläge

bei Aufnahme des neugeborenen Kindes in einen bestehenden Krankenversicherungsvertrag. Der beantragte Versicherungsumfang für das versicherte Kind muss dem Umfang der bestehenden Versicherung entsprechen. Dies gilt allerdings nur für Tarife für stationäre Krankenhauskosten und ambulante Wahlarztkosten. Für weitere etwaig bestehende Vertragsbestandteile ist die Annahmegarantie nicht gültig.

Grundsätzlich ist es meist ausreichend, nur ein Elternteil mit dieser Zusatzoption auszustatten. Da dieser Baustein aber nur mit geringen Kosten verbunden ist berechnen wir im Sinne eine verantwortungsvollen Absicherung alle Angebote mit einer entsprechenden Annahmegarantie für alle zu versichernden Erwachsenen. Sollten Sie ein abweichendes Angebot wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit unseren Versicherungsexperten.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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