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Bundeslandtarife

Wenn die Kostendeckungsgarantie (inklusive Direktverrechnung) auf einzelne Bundesländer eingeschränkt wird spricht man von einem Regionaltarif oder Bundeslandtarif. In diesem Fall besteht Anspruch auf Kostendeckung und Direktverrechnung nur im Heimatbundesland sowie ggf. bestimmten weiteren Bundesländern. In allen anderen Bundesländern erfolgt eine Leistung nur nach den vertraglich festgehaltenen Leistungssätzen, wodurch es zu einem erheblichen Selbstkostenanteil kommen kann.

Achtung: In den meisten Fällen gibt es kein Recht auf Umwandlung in einen Tarif mit einer österreichweiten Deckung. Wird zu einem späteren Zeitpunkt also ein Umstieg in einen solchen Tarif gewünscht kann dieser von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden, unter Vorraussetzung von Leistungsausschlüssen und Prämienzuschlägen erfolgen oder auch abgelehnt werden.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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