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Ersatzleistungen

Der Versicherungsnehmer kann im Einzelfall auf die im Versicherungsvertrag zugesicherten Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte verzichten. In diesem Fall kommt stattdessen ein tägliches Ersatztaggeld bzw. für Entbindungen eine Pauschalleistung zur Auszahlung.

Dieser Verzicht ist für den Versicherungsfall bindend, es ist also nach Verzicht nicht mehr möglich, doch noch eine Verlegung in die Sonderklasse zu verlangen. Auf zukünftige Krankenhausaufenthalte hat die Entscheidung jedoch keinen Einfluss, es ist in jedem Fall neu zu entscheiden, ob die Leistungen bezogen werden soll oder Ersatztaggeld gewünscht wird.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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