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Höchstleistungssumme

Tarife für ambulante Wahlarztkosten sehen eine jährliche Höchstleistungssumme pro versicherter Person vor. Diese Summe begrenzt die Erstattung für Behandlungen im jeweiligen Jahr, und ist oftmals in Untersummen für bestimmte Leistungen, wie spezielle Therapieformen oder Medikamente gegliedert.

Maßgeblich für die Wahl der richtigen Höchstleistungssumme ist, ob Sie das Angebot von Wahlärzten ergänzend zu Kassenärzten nutzen wollen, oder ob Sie ausschließlich von Wahlärzten behandelt werden wollen.

Beachten Sie dabei, dass besonders hohe Höchstleistungssummen üblicherweise nur in Kombitarifen, also Tarifen mit einer Deckung für sowohl ambulante Wahlarztkosten als auch stationäre Krankenhauskosten, angeboten werden. Gerade in diesen Tarifen gibt es oftmals aber keine oder nur stark eingeschränkte Deckung für besondere Therapieformen und Sachleistungen wie Medikamente und Heilbehelfe.

Weiterführende Informationen:

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