Medikamente und Heilbehelfe
Sind Kosten für Medikamente und Heilbehelfe eingeschlossen so erfolgt, sofern diese ärztlich verordnet wurden, Kostenersatz entsprechend der jeweils zutreffenden Höchstleistungssumme.
Medikamente sind sämtliche im Rahmen einer Heilbehandlung verordneten und aus einer Apotheke bezogenen Arzneimittel. Kein Ersatz erfolgt für Heil- und Mineralwässer, Medizinalweine, Nahrungsergänzungsmittel, geriatrische Mittel, Tonika, Kosmetika und in Österreich nicht registrierte Heilmittel.
Heilbehelfe sind Bruchbänder, Gliederprothesen, Hörapparate, orthopädische Korsette, orthopädische Schuheinlagen und die orthopädische Ausstattung von Schuhen, Bandagen und Bauchmieder, nicht jedoch etwa Irrigatoren, Inhalationsapparate, Milchpumpen, Mundduschen, Eisbeutel, Heizkissen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte, Behelfe zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie alle sonstigen Behelfe welche zur Körper- und Krankenpflege dienen. Eine erneute Leistung für Heilbehelfe kann jeweils nur nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer erfolgen, es sei denn eine Neuanschaffung wird aus medizinischen Gründen notwendig.
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