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Schulmedizinische Behandlung

Als schulmedizinische Behandlung versteht man all jene Behandlungen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft geeignet erscheint, die Gesundheit wieder herzustellen, den Zustand zu bessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Derartige Behandlungen können nur von Ärzten durchgeführt werden und stellen die Kernleistung von Krankenversicherungstarifen für ambulante Wahlarztkosten dar.

Dementsprechend gibt es keine Tarife, die solche Behandlungen nicht decken würden.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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