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Sehbehelfe

Ist ein Ersatz für Sehbehelfe/Brillen versichert so erfolgt dieser bis zur dafür zur Verfügung stehenden Höchstleistungssumme. Ein Ersatz erfolgt aber üblicherweise nur in einem bestimmten Intervall (üblicherweise 2 Jahre).

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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