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Steuerliche Behandlung der privaten Krankenversicherung

Bis zum Jahr 2020 gab es die Möglichkeit Versicherungsprämien von Personenversicherungen (z.B. Lebens-/Unfall- und auch Krankenversicherungen) als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen, wenn der Vertrag vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurde. Seit 2021 besteht keine Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung mehr.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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