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Vertragskrankenhäuser

Als Vertragskrankenhäuser bezeichnet man jene Krankenhäuser, die eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern betreffend der Kosten für die Unterbringung in der Sonderklasse geschlossen haben. Die Verhandlungen werden seitens der Versicherer vom Versicherungsverband geführt, daher sind die Listen der Vertragskrankenhäuser der einzelnen Versicherer üblicherweise deckungsgleich.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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