Zweitmeinung / Second Opinion
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, mit welcher die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung vor einer versicherten Operation bis zu einem bestimmten Höchstsatz gedeckt werden können. Diese Leistung weitestgehend in allen angebotenen Tarifen enthalten ist. Die Höchstsätze sind zudem überschaubar und unterscheiden sich nicht wesentlich zwischen den Versicherern. Die Second Opinion stellt somit kein Entscheidungskriterium für die Auswahl einer Versicherung dar.
Weiterführende Informationen:
- Krankheit
- Begleitkosten für Kinder
- Therapien
- Schwangerschaft
- Anbieter Krankenversicherung
- Vergleich Krankenversicherung
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